Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Störhändler
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Störerwerk
(Störeschläger)
Störfang
(Störfänger)
Störfangkontrakt
(Störfass)
Störgarn
Storger
Störhandel
Störhändler
, m.
(konzessionierter) Fischhändler, der Störhandel betreibt
bdv.:
Störarendator
vgl.
Störkäufer,
Störpartitant
- wasz dan auch die versorgung unserer städt ... mit stör belanget, zu dem ist dem störhendler in seinem contract mit einverleibt die städte zur notturfft darmit zu versorgen1600 Benecke,FischOWPreuss. 299
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Störkäufer
1Störmeister
2Störmeister
Störmenger
Störnis
Störpartitant
störrig
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