Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Störhändler

Störhändler

, m.

(konzessionierter) Fischhändler, der Störhandel betreibt
  • wasz dan auch die versorgung unserer städt ... mit stör belanget, zu dem ist dem störhendler in seinem contract mit einverleibt die städte zur notturfft darmit zu versorgen
    1600 Benecke,FischOWPreuss. 299