Störhandel, m.
Störhandel, m.
(konzessionierter) An- und Verkauf von ²Stör
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stöhr-partitanten [thun] ... dem stöhr-arendatori schädliche und gewaltige eingriffe ... und [haben] durch den so übel zugerichteten fisch den stöhrhandel ... in nicht geringe verkleinerung und abnahme gebracht1683 Benecke,FischOWPreuss. 306