Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stollenbau

Stollenbau

, m.

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Anlegen von Stollen (I) 
  • würde es zwischen den ... schiefergewerken, wann sie zu einem gleichen zum stollnbau abzugeben angehalten werden sollten, streit geben, dahero künftig ... auch die armen schiefer von denen andern gewerken abgenommen würden
    1671 MansfeldBergb.I b 162
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