Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stollenmundloch
Artikel davor:
Stollengebührnis
Stollengeld
Stollengerechtigkeit
Stollengewerke
Stollenhaupt
Stollenherr
Stollenhieb
stollenhoch
Stollenkost
Stollenmeister
Stollenmundloch
, n.
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Beginn, Einstiegsöffnung eines Stollens (I)
- wann ein stoͤllner sein stolln-mundloch angefangen ... hat, dem soll keineswegs gestattet werden, dieselbe waßersayge weder in- noch außerhalb des mundlochs zu senken1669 KurkölnBergO.(A) VI 8Faksimile - in Google Books
- ist ein grubenbau mit einem stollen angefangen worden: so wird am stollen-mundloch angehalten1794 PreußALR. II 16 § 183