Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stollenmundloch

Stollenmundloch

, n.

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Beginn, Einstiegsöffnung eines Stollens (I) 
  • wann ein stoͤllner sein stolln-mundloch angefangen ... hat, dem soll keineswegs gestattet werden, dieselbe waßersayge weder in- noch außerhalb des mundlochs zu senken
    1669 KurkölnBergO.(A) VI 8
  • ist ein grubenbau mit einem stollen angefangen worden: so wird am stollen-mundloch angehalten
    1794 PreußALR. II 16 § 183