Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stollenteufe
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, f.
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Tiefenlage, Ebene (unterhalb der Erdoberfläche), auf der sich ein Stollen (I) befindet
- so fern aber gewerken ihre oerter in der stollenteufe treiben ... und der stoͤllner entschlaͤgt in solche oerter, und wollte die gewerken abtreiben, ... sind dieselben von ihrem ort ... nicht eher zu weichen schuldig1669 KurkölnBergO.(A) 849Faksimile - in Google Books
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