Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stollenzubuße

Stollenzubuße

, n.

Zuschuss zur Finanzierung eines Stollens (I) 
  • nachdem ich D.L. her zu R. ... [durch] gwerken angesucht, wes sie sich foder kegen den zechen halden sollen, die izunder und zuvor keine steuer ader stollenzubuß, ßo dorauf angeleit, gegeben haben, ... hierauf ich gemeiner gwerschaft ... dießen entlichen schiet [gegeben habe]
    1530 GraupenBergb. 183