Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stollenzubuße
Artikel davor:
Stollenrecht
Stollenregister
Stollenschichtmeister
Stollensteiger
Stollensteuer
Stollensteuerkassa
Stollenstufe
Stollenteufe
Stollenvorsteher
stollenweise
Stollenzubuße
, n.
Zuschuss zur Finanzierung eines Stollens (I)
vgl.
Stollengebühr
- nachdem ich D.L. her zu R. ... [durch] gwerken angesucht, wes sie sich foder kegen den zechen halden sollen, die izunder und zuvor keine steuer ader stollenzubuß, ßo dorauf angeleit, gegeben haben, ... hierauf ich gemeiner gwerschaft ... dießen entlichen schiet [gegeben habe]1530 GraupenBergb. 183