Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stoppelacker

Stoppelacker

, m., Stupfelacker, m.

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wie Stoppelfeld 
  • fuhrlohn: ... stupfelacker vffzubrechen 20 b.
    1646 ZGO.2 56 (1943) 294
  • auf bartholomäi-tag ... die schäfer des ganzen landes zusammen gekommen, denen man auf dem rathaus ihre ... freyheiten ... vorlieset, hernach selbige ... auf einen ... stupfel-acker führet, woselbst ... manns- als ... weibs-personen mit bloßen füßen in die wett um die ausgesetzte gewinste lauffen müssen
    1752 Sattler,Würt. 120
  • solle kein unterthan sich unterstehen, sein viehe von der heerde wegzunehmen und in seine eigene stupfel-aecker zu treiben
    1759 Wüst,Policey VIII 287
  • [zaͤune] sind noͤthig, wo man vieh in der naͤhe auf wiesen, brach- oder stoppelaͤckern waiden laͤßt; auch waͤlder sollen eingezaͤunt seyn
    1790 Moser,ForstArch. IX 203