Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stoppelbutter

Stoppelbutter

, f.

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Butter als Abgabe
  • danebenst jaͤhrlich auf michaëlis alsofort dieses 1604ten jahrs anzufahen, sechs vollwichtige tonnen butter, todendorper stoppel-butter, vor eine jede person eine gnaͤdiglich zu reichen
    1604 Staphorst,HambKG. I 2 S. 418