Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stoppeleinung

Stoppeleinung

, f.

Geldbuße für verbotenes Aufsammeln von Stoppeln 
  • die stoppel-eynunge funff schillinge phennige, wer sie uffhebit und von dem felde dreit
    1389 FrankfAmtsUrk. 159