Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stoppelfahren
Artikel davor:
stolzlich
(Stommerzehnt)
stopfen
Stopfer
Stopfgeld
Stopfung
Stoppel
Stoppelacker
Stoppelbutter
Stoppeleinung
Stoppelfahren
, n., Stupfelfahren, n.
I
Vieh auf die Stoppelweide treiben
- welchermaßen es ... mit dem stupflenfahren gehalten werden soll: ... daß zu erndzeiten ... mit dem vich ... in die stupfeln und äcker gefahren [würt]1571 WürtLändlRQ. II 114Faksimile (ca. 49 KB)
- solle das stupfelgrasen und fahren nach mariae himmelfahrt anfangen1761 WürzbDiözGBl. 25 (1963) 158
II
Recht, Gassenkot einzusammeln und als Dünger aufs Stoppelfeld zu verbringen
vgl.
Besserung (I 2)
- stoppelfahren, das ist die besserung, so man in den gassen zusammengetragen, ihre güter damit zu bessern, ihnen ... vergünstigt1612 VeröfflFrankf. VII 2 S. 477