Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stoppelfahren

Stoppelfahren

, n., Stupfelfahren, n.


I Vieh auf die Stoppelweide treiben
  • welchermaßen es ... mit dem stupflenfahren gehalten werden soll: ... daß zu erndzeiten ... mit dem vich ... in die stupfeln und äcker gefahren [würt]
    1571 WürtLändlRQ. II 114
  • solle das stupfelgrasen und fahren nach mariae himmelfahrt anfangen
    1761 WürzbDiözGBl. 25 (1963) 158
II Recht, Gassenkot einzusammeln und als Dünger aufs Stoppelfeld zu verbringen
  • stoppelfahren, das ist die besserung, so man in den gassen zusammengetragen, ihre güter damit zu bessern, ihnen ... vergünstigt
    1612 VeröfflFrankf. VII 2 S. 477