Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stoppelfeld
Artikel davor:
(Stommerzehnt)
stopfen
Stopfer
Stopfgeld
Stopfung
Stoppel
Stoppelacker
Stoppelbutter
Stoppeleinung
Stoppelfahren
Stoppelfeld
, n., Stopfelfeld, n., Stupfelfeld, n.
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(zumindest weitgehend) abgeerntetes Stück Ackerland mit Stoppeln
bdv.:
Stoppelacker,
Stoppelgras
- alßbalt die kuhwaiden in dießen ... dörfern in daß stopfelfeld fahren, daß die schäffer alßbalt ... mit den schaffen hernach fahren1550 KirchheimW. 239
- und gebühret den bauern nicht das gantze stoppel-feld in die heinung miteinzuziehen1621 CöllnKons. 486
- jn die stupfel-feldere sollen weder die bauern, hirthen oder schaͤfer mit ihrem viehe ehender treiben, als biß die aecker von dem getraide und garben, sowohl als denen zehend-garben voͤllig leer und frey ist1759 Wüst,Policey VIII 287
- [ein jeder schaffmeister hat macht] in der ernden in daß stopfelfeld zu fahren, sobald das feld mit der frucht gelehret ist18. Jh. (Hs.) SchriesheimW. 88