Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stoppelgericht

Stoppelgericht

, n.

ein jährlich (zur Erntezeit) zusammentretendes, also ungebotenes Rügegericht (I) 
  • besundere gerichten ... von alters gehalten: ... vogtgeding, heewmale, stoppelgericht 
    1581/1650 QKleveÄmter II 191
  • welcher bauer ... am stoppelgerichte selbst nicht koͤmpt der hatt in gnade des herren verbruͤchtet 4 sch.
    16. Jh.? NWestfMag. 2 (1790) 208
  • [dass] die bauerschafften der gerichts Castrop gemeinlich alle schuldig und gehalten seyn, ... auf gewonlichen stoppelgericht jahrlichs zu erscheinen
    1638 WestfForsch. 53 (2003) 20
  • daß anstat des stopelgerichts ... viermahl im jahr auf einladung unsers richters aus ieder bauerschaft die baur richter unfehlbarlich erscheinen, alle brüchtfällige sachen trewlich [angeben sollen]
    1683 BeitrEssen 46 (1928) 405
unter Ausschluss der Schreibform(en):