Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stoppelgras
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Stopfer
Stopfgeld
Stopfung
Stoppel
Stoppelacker
Stoppelbutter
Stoppeleinung
Stoppelfahren
Stoppelfeld
Stoppelgericht
Stoppelgras
, n., Stopfelgras, n.
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wie Stoppelfeld; auch die Stoppeln selbst
- niemand soll sein korn oder weydeland noch das stoppelgraß abmehen, ehender und bevor wir alle dazu ... bereit sind1638 SchleswDorfO. 342
- auch soll niemand sein vieh auff eines anderen stoppelgraß oder rogkenstoppel tyderen, ehe und bevor der rocken eingeführet worden, bey brüche1661 SchleswDorfO. 233
- wann ein feld ledig ist, ... ist es erlaubet, das stopfelgras mitzunehmen1750 SchleswDorfO. 30