Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stoppelgrasung

Stoppelgrasung

, f.

wie Stoppelweide 
  • im fall jemand betroffen würde, daß er sein vieh zu frühe auf der stoppelgrasung gehen ließe, bevor alle und jede sich darüber berathschlaget haben, so soll er geben an herrschafft und nachbahren ein jeder 18 ß.
    1696 SchleswDorfO. 682