Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stoppelhahn
Artikel davor:
Stopfung
Stoppel
Stoppelacker
Stoppelbutter
Stoppeleinung
Stoppelfahren
Stoppelfeld
Stoppelgericht
Stoppelgras
Stoppelgrasung
Stoppelhahn
, m., Stupfelhahn, m.
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I
Hahn als Abgabe zur Erntezeit
bdv.:
Stoppelhuhn (I)
- jedes dorff bringt den fuͤterhaber vnd vaßnachthuͤner selbs, aber die stuffelhanen die zuͤcht ein vnderuogt in vnd ẅeret die dem 5 oberuogt gan L.1539 ArgauLsch. I 522Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [die] stuffelhahnen, so ebenfahls einem landvogt auf Lenzburg jährlich gelieferet werden, laßends wir ... bei deme auch bewenden, was die urbarien ausweisen1751 ArgauLsch. I 351Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- aus genugsam erheblichen gründen [werden] diese gemeinden von abrichtung der stuffelhahnen ... in gnaden befreyt1784 LaupenAmtsbez. 392Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
II
"Name eines für Erntearbeiter bestimmten Bieres" Lasch-Borchling III 1 Sp. 503
- das bawvolk kriegt jahrlichs ... 1/2 tunne meybier oder stoppelhane und 1/2 tonne vastabents-bier17. Jh. CTradWestf. VI 214