Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stoppelhahn

Stoppelhahn

, m., Stupfelhahn, m.

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I Hahn als Abgabe zur Erntezeit
  • jedes dorff bringt den fuͤterhaber vnd vaßnachthuͤner selbs, aber die stuffelhanen die zuͤcht ein vnderuogt in vnd ẅeret die dem 5 oberuogt gan L.
    1539 ArgauLsch. I 522
  • [die] stuffelhahnen, so ebenfahls einem landvogt auf Lenzburg jährlich gelieferet werden, laßends wir ... bei deme auch bewenden, was die urbarien ausweisen
    1751 ArgauLsch. I 351
  • aus genugsam erheblichen gründen [werden] diese gemeinden von abrichtung der stuffelhahnen ... in gnaden befreyt
    1784 LaupenAmtsbez. 392
II "Name eines für Erntearbeiter bestimmten Bieres" Lasch-Borchling III 1 Sp. 503
  • das bawvolk kriegt jahrlichs ... 1/2 tunne meybier oder stoppelhane und 1/2 tonne vastabents-bier
    17. Jh. CTradWestf. VI 214