Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stoppelschwein

Stoppelschwein

, n., Stupfelschwein, n.

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auch dim.
auf Stoppelweiden geweidetes Hausschwein; ua. als Abgabe
  • in A. curia ibidem reddens ... vi porcos stuffelswin singulos de xxx denariis
    1327/33 Geschfrd. der 5 Orte 23 (1868) 252
  • damit er ... ein reichlicher außkommen haben möge, wollen ... wir jhme [cantorn vnd sengernn] ... zw seinem deputat geben zwey scheffel rocken, zwey scheffel gersten, vnd ein stoppel schwein 
    1571 Ruhnke,Hofmusikkoll. 31
  • dem meister zu weinkauf ... geben 3 thl. und 1 stoppelschweinchen 
    1592/93 MittLippe 29 (1960) 87