Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stoppelweide
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Stoppelfeld
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Stoppelgras
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Stoppelhahn
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Stoppelland
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Stoppelweide
, f., Stopfelweide, f.
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schweiz. auch Stroffel-
abgeerntetes Feld, das als Weidefläche genutzt wird; auch: der dortige Weidgang des Viehs, die Zeit (nach der Ernte) in welcher der Weidgang stattfindet, das Weiderecht
abgeerntetes Feld, das als Weidefläche genutzt wird; auch: der dortige Weidgang des Viehs, die Zeit (nach der Ernte) in welcher der Weidgang stattfindet, das Weiderecht
bdv.:
Stoppelgras,
Stoppelgrasung
- es mugent ouch die von B. ein eynung setzen vf die stroffelweidAnf. 15. Jh. Schauberg,Beitr. 3 (1842) 308
- [weidryete und brache] sond fúrbasser nit vergraben noch verzúnt werden weder zů der brache, zů der stoffelweide noch zů der zelg1455 ZürichOffn. I 319Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- habind die von G. sy, die von B., auch allwäg zur stroffelweid zu ihnen fahren lassen1619 Zürich/GrW. I 72Faksimile (ca. 241 KB)
- niemand soll sein vieh in die stoppelweide loßschlagen außer samtliger nachbahrn einwilligung1638 SchleswDorfO. 834
- die stoppelweide kann uͤberdem ... gemeinschaftlich genutzt werden, wenn man nur keine schweine eher herauf laͤßt, als bis ein jeder seine erdtoffeln ausgehoben1777 Bergius,NPolKamMag. III 35
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