Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Storger
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Störfang
(Störfänger)
Störfangkontrakt
(Störfass)
Störgarn
Storger
, m.
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auch Störger
wandernder Kleinhändler, insb. Marktschreier; Hausierer
wandernder Kleinhändler, insb. Marktschreier; Hausierer
- das zuller, bader, bardtscherer, storger, staidtknecht ... inn andern gildenn nicht gelitten ... werdenn, derwegenn auch unpillich sie dieser innung tzue duldenn16. Jh. Salow,ZunftwKassel 152
- [Übschr.:] von denen, so allerhandt schawspiel anstellen: sonderlich aber von marck-schreyern, storgern und theriackskraͤmern1619 Garzoni,Schauplatz 575
- [mandat] wider die quacksalber, zahnbrecher, storger, landfahrer1628 StraßbPolO. 76Volltext und Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Deutschen Textarchivs (DTA)
- schaͤdliche leute ... alß da sind, spitzbuben vnd spieler, ... luͤgenhaffte ungeschickte marckschreyer vnd storgerSeckendorff,Fürstenstaat (1656) 100
- unter welche rotte auch gehoͤrig sein nechst andern storgern und landfahrern die quacksalber und schlangenfaͤnger1667 GothaLO. Anh. 439Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [ein Lehrling der Leineweber] sei kein bastard, kein schäfer, storger ... und kein schleifer1683 AnnNassau 32 (1901) 71
- ueberhaupt aber sind folgende gewerbe und handthierungen dem adel verboten: storcher, quacksalber, zahnbrecher1752 v.Loen,Adel 422
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Störhändler
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Störkäufer
1Störmeister
2Störmeister
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