Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stoßmesser
Artikel davor:
1Stoßer
2Stoßer
Stößereid
Stößerlohn
Stoßfelber
stoßhaftig
Stoßhaus
Stoßholz
stößig
(Stoßmaß)
Stoßmesser
, m.
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Aufsichtsbeamter, der für den Verkauf bestimmte Holzstöße kontrolliert
- wer forthin holz in stössen aussezzen lassen wil, sol also gesetzt werden, dass man hinten und vorne um die stösse gehen und die besichtigen kan; ... und sol niemand stossholz verkaufen, es sei denn mit der stadt zeichen gemerket, ... durch die geschworne stossmesser gemessen und gezeichnet; ... würde aber jemand dawider tun, dem werden die stossmesser solche stösse umhauen und die schuldigen gebüsset nemen1510 ScrRSiles. III 212