Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stoßmühle

Stoßmühle

, f.

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wie Stampfmühle 
  • sollen alle eintzliche specereyen vnd gewuͤrtzen, ... ehe sie auff die stoͤß muͤhln gegeben, den beschauwern fuͤrgelegt vnd durch dieselbigen eigentlich besichtiget [werden]
    1582 PfalzLO. Tit. 23, 6