Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stottern
Artikel davor:
Stoßfelber
stoßhaftig
Stoßhaus
Stoßholz
stößig
(Stoßmaß)
Stoßmesser
Stoßmühle
Stoßstatt
Stoßung
stottern
, v.
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wie stammeln
- wann die zeugen bey abschwoͤhrung des zeugeneids oder der klaͤger bey anbringung seiner klage stotterten, [wurde] so eins als das andere verworfen1769 Kopp,HessGer. I Beil. 235