Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stottern

stottern

, v.

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wie stammeln 
  • wann die zeugen bey abschwoͤhrung des zeugeneids oder der klaͤger bey anbringung seiner klage stotterten, [wurde] so eins als das andere verworfen
    1769 Kopp,HessGer. I Beil. 235