stracklich, sträcklich, adj., adv.
stracklich, sträcklich, adj., adv.
strikt, streng, unnachgiebig, unverbrüchlich; in unnachgiebiger Weise
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welcher das feuer-holtz uͤber die gesetzte maß zu kurtz oder zu lang hauet, der soll ... einen orts-guͤlden ... zur straffe zu erlegen strecklich angehalten werden1653 CJVenatorio-Forest. III 470 Faksimile
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[daß] denen statutis, darnach sich die professores vnd studiosi richten sollen, straͤcklich nachgelebt ... werden moͤgeSeckendorff,Fürstenstaat (1656) 155
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es werden auch solche verbothe mehr geschaͤrfft vnd straͤcklicher exequirt, wenn die mißhandlungen im lande gemein werden, vnd die straffen der gemeinen rechte die leute nicht gnugsam abschreckenSeckendorff,Fürstenstaat (1656) 93
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damit über die leges derer frej-tischer desto stracklicher gehalten werden möge, sollen rector und cantor ... den tisch nach nohtdurft visitiren1712 Weimar/SchulO.(Vormbaum) III 202 Faksimile
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daß sie uͤber diese wechsel-ordnung strecklich halten sollen1732 Siegel,CJCamb. I 190 Faksimile
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daß nirgendswo, auf neben-wegen ... einige abfuhr der früchten geschehen, sondern stracklich darob gehalten werden möge, daß selbige auf oberwähnte markt-städte ... zum failen kauff ... gebracht [werden]1739 SchrBodensee 35 (1906) 66
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[daß] unserer durchgaͤngigen verordnung desto straͤcklicher nachgelebet werde1751 Reyscher,Ges. XIV 369 Faksimile
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sollen die obrigkeiten ... nachdrücklich und sträcklich darüber halten, daß ihro durchlauchten gottselige absicht erreichet werde1753 Braunschweig/SchulO.(Vormbaum) III 497 Faksimile
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[das Generalkriegsgericht dient] zu desto stracklicher handhabung der gerechtigkeit und beschleunigung der sachen bei den militärgerichten1788 ArchKulturg. 5 (1907) 187