Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sträfentlich

sträfentlich

, adv.

tadelnswert, strafwürdig
  • wofern einer [collegae und discipuli] ... in seinem priuat leben sich sträfentlich, zänkisch und ungebärtig verhalten würde ..., soll er [rector] dieselben ... zur beßerung antreiben
    1578 OÖLSchulG. 134