Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sträfentlich
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Strafe
strafen
sträfentlich
, adv.
tadelnswert, strafwürdig
- wofern einer [collegae und discipuli] ... in seinem priuat leben sich sträfentlich, zänkisch und ungebärtig verhalten würde ..., soll er [rector] dieselben ... zur beßerung antreiben1578 OÖLSchulG. 134