Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sträflichkeit

Sträflichkeit

, f.

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I Straftat, Gesetzesübertretung
  • auff das die geuaͤrde des ee fürkomen, auch die straͤfflichait des gruͤndtlicher moͤg erfunden, so soͤllen die richter in jren gebieten alles muͤlwerck ... allenthalben besichten, vnd wo sy manngel finden, dasselb ... lassen verbuͤssen
    Layensp. 1511 Bl. 37r
  • befehl, daß ihr ... alle ungebührlichen zusammenkünfte und andere sträflichkeiten abstellet
    SchlesActaPubl. Jg. 1628 S. 161
  • wird unserer kais. hofcammer obliegen, ... wider solche sträfflichkeiten [verbotene münzarbeiten] ... zu verfahren
    1717 Fellner-Kretschmayr III 295
II Verwerflichkeit, Strafwürdigkeit 
  • nur so weit ein solcher irrthum die sträflichkeit des bösen vorsatzes, oder die gefährlichkeit der handlung mindert, kann deshalb eine minderung der nach den gesetzen eintretenden schwereren strafe statt finden
    1794 PreußALR. II 20 § 808
  • verbrechen des falschmuͤnzens ... dessen straͤflichkeit richtet sich darnach, ob grobe sorten ... oder nur scheidmuͤnzen ... nachgemacht worden sind
    1803 SammlBadStBl. I 1352