Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sträfling

Sträfling

, m.

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zu bestrafende Person
bdv.: Strafer (V)
  • nach befinden [werden] die straͤflinge mit leibes-strafe beleget
    1729 Lahner,Samml. 202
  • [S. solle] gleich den vorher gesetzten straͤflingen zur vestungsarbeit nach P. ... abgefuͤhrt werden
    1764 Cramer,Neb. 46 S. 143
  • dergleichen straͤflinge [wuͤrden] durch diesen verschaͤrfenden anstand des haarabschneidens zu empfindlich gestrafet
    1787 HdbchÖstGes. XIII 418
  • der straͤfling [muß] die erste zeit ... in fesseln ... arbeiten, auch die nacht im gefaͤngniß zubringen
    1803 SammlBadStBl. I 1345
unter Ausschluss der Schreibform(en):