Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sträfling
Artikel davor:
Strafhäuslein
Strafherr
Strafherrenamt
sträfig
Strafklage
Strafklausel
strafledig
sträflich
Sträflichkeit
Straflinderung
Sträfling
, m.
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zu bestrafende Person
bdv.:
Strafer (V)
- nach befinden [werden] die straͤflinge mit leibes-strafe beleget1729 Lahner,Samml. 202Faksimile - in Google Books
- [S. solle] gleich den vorher gesetzten straͤflingen zur vestungsarbeit nach P. ... abgefuͤhrt werden1764 Cramer,Neb. 46 S. 143Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- dergleichen straͤflinge [wuͤrden] durch diesen verschaͤrfenden anstand des haarabschneidens zu empfindlich gestrafet1787 HdbchÖstGes. XIII 418Faksimile - digitalisiert im Rahmen von ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
- der straͤfling [muß] die erste zeit ... in fesseln ... arbeiten, auch die nacht im gefaͤngniß zubringen1803 SammlBadStBl. I 1345