Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafansehung

Strafansehung

, f.

auch Strafs- 
Bestrafung; auch: Strafandrohung
  • [demnach ein] rath alle schwelgerey, üppiges leben ... höchlichen und bey ernster straff ansehung verbieten lassen
    1620 MittDBöhm. 17 (1879) 20
  • [dass] wir uns auch dieß orts endering, münderung, mehrung oder andernwerthiger straffsansehung ... austrucklich vorbehalten haben wollen
    1662 WürtLändlRQ. I 486
  • solche persohnen mngh. zů gebührender strafansehung zů verleiden
    1720 BernStR. X 175