Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafansehung
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stracks
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, f.
auch Strafs-
Bestrafung; auch: Strafandrohung
Bestrafung; auch: Strafandrohung
- [demnach ein] rath alle schwelgerey, üppiges leben ... höchlichen und bey ernster straff ansehung verbieten lassen1620 MittDBöhm. 17 (1879) 20
- [dass] wir uns auch dieß orts endering, münderung, mehrung oder andernwerthiger straffsansehung ... austrucklich vorbehalten haben wollen1662 WürtLändlRQ. I 486Faksimile (ca. 23 KB)
- solche persohnen mngh. zů gebührender strafansehung zů verleiden1720 BernStR. X 175Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"