Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafarbeit

Strafarbeit

, f.

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Arbeitsstrafe; als Arbeitsstrafe ausgeübte Tätigkeit
  • der verbrecher unvermoͤgenheit ... die verordnete straff-arbeit allhier zur helffte zu verrichten
    1680 GothaDipl. I 281
  • straff-arbeit, da man sich unter denen plagen muß abarbeiten und muͤde machen
    1732 Zedler II 1148
  • [daß] die oͤffentlichen straffarbeiten allemal in band, und eisen zu verrichten seyen
    1769 CCTher. 6 § 7
  • jene unterthanen, welche von nun an gegen ihre obrigkeiten ungegruͤndete klagen fuͤhren ... werden wir mit oͤffentlichen strafarbeiten in eisen und banden, mit spinnhaus, festungsbau ... ansehen lassen
    1775 Landadvokat Anh. II 84
unter Ausschluss der Schreibform(en):