Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafartikel

Strafartikel

, m.

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Strafbestimmung; (einzelne) Vorschrift in einem Strafgesetz (II) 
  • behalt ich mier aber mein hoftafern und mein hofgesint von aller straffarticln und clausen, in diser vorbenenten policei verleibt, ausdinglichen hiemit bevor
    1556 OÖsterr./ÖW. XIII 438
  • nachdem ich vor ungefahr siben monaten in der herrn jesuitter collegio allhie etliche bilder von erden und stuckwerk oder kalch zu machen angefangen, haben mich die bildhauer ... für sich erfordert, ire straffarticul fürgehalten und ... 4 fl. straff .... uferladen
    1583 ZSchwabNeuburg 23 (1896) 4
  • wir [haben] der neuerrichteten gensd'armerie auch gewisse strafartikel ertheilt, ... [diese sollen] in allen vorkommenden straffaͤllen zur richtschnur dienen
    1810 GesAnhBernb. III 238
unter Ausschluss der Schreibform(en):