Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafbank
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stracklich
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Strafamt
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Strafanstalt
Strafarbeit
Strafart
Strafartikel
Strafaushaltung
Strafbank
, f.
I
separat aufgestellte Kirchenbank, auf der ein Delinquent zur Strafe während des Gottesdienstes stehen muss
- wird aber jemand zum drittenmahl damit [hurerey] betreten, soll derselbe ... einen sonntag auf der strafbanck ... stehen1686 SammlLivlLR. II 1771Faksimile - in Google Books
II
separierte Schulbank für ungehorsame Schüler; als Schulstrafe
- diese strafbank ist eigentlich eine schulbank den übrigen vollkommen gleich, nur daß sie schwarz angestrichen und in einer gewissen absonderung von den übrigen ... stehen muß1781 MGPaed. 30 S. 375
- ihre schulbücher sollen die schüler reinlich erhalten ..., sie nicht mishandlen, zerreißen, beschmutzen. wer es dem ungeachtet thut, ... wird ... so lange auf der strafbank sitzen, bis er sich mit einem neuen schulbuche versehen hat1781 MGPaed. 30 S. 368
- wer uͤberfuͤhrt wird, daß er die schulbaͤnke verunreiniget, ... der schreibt sich in das schwarze buch ein. wagt er es zum zweitenmale, so muß er uͤbrdieß 14 tage auf der strafbank sitzen1782 HdbchÖstGes. I 398