strafbar, adj., adv., auch subst.
strafbar, adj., adv., auch subst.
von Handlungen, Vorgängen, Sachen: mit Strafe (I) bedroht; eine Strafe erfordernd, zu bestrafen (seiend); vorschriftswidrig
von Personen: wie straffällig (I); in/um etw. strafbar etw. als Strafe zu leisten verpflichtet
rechtswidrig handelnd
(jm.) zu bestrafen zustehend; an Strafgeldern zukommend
wegen einer Straftat zu entrichten; als Geldstrafe zu zahlen
das Strafrecht betreffend, auf eine Bestrafung abzielend, peinlich (I)
zu harten Strafen neigend
wie strafbarerweise