Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafbarkeit

Strafbarkeit

, f.

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I wie Strafwürdigkeit 
  • die unzuläßigkeit, strafbarkeit und schändlichkeit des selbstmordes
    1779 CSax. I 1076
  • sollte aber der wilddieb ein verpflichteter jaͤger oder forstbedienter selbst seyn, dann wird die handlung desselben durch die verletzung der schuldigen pflichten in ihrer strafbarkeit sehr erhoͤht
    1790 Kleinschrod,Wilddiebst. 97
  • alles, was das vermögen eines menschen, mit freyheit und ueberlegung zu handeln, mehrt oder mindert, das mehrt oder mindert auch den grad der strafbarkeit 
    1794 PreußALR. II 20 § 18
  • hat der hülfsleistende das verbrechen, welches begangen werden sollte, nicht gewußt: so wird seine strafbarkeit nach seiner dabey gehabten absicht beurtheilt
    1794 PreußALR. II 20 § 75
II Recht zur Strafverfolgung
  • [vnd seind diß die ehafftinen:] wo jemandt ... beclagt wurde vmb mordt, prand, raub ... vnd ander dergleichen malefitzische sachen, doch der ordenlichen oberkeit, darunder solche mißhandlung begangen, an jrer gebürenden straffbarkeit des vbels, dardurch nichts benommen
    1562 SchwabenLGO. II 5
unter Ausschluss der Schreibform(en):