Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafbestimmung

Strafbestimmung

, f.

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I (einzelne) strafrechtliche Regelung, Vorschrift; Straftatbestand
  • [wer] unerlaubte nebenwege sucht, soll, wenn nicht anderweitige rechtsgültige strafbestimmungen vorhanden sind, die schuldige [wege-]abgabe vierfach ... entrichten
    1794 PreußALR. II 15 § 129
  • die strafbestimmungen uͤber verletzung der sicherheit der mitbuͤrger
    1802 SammlLivlLR. I 173
  • auf folgende erschwerende umstände ist bereits in der strafbestimmung bei verschiedenen einzelnen uibertretungen zurückgesehen: a) auf die fortsetzung einer uibertretung durch längere zeit
    1803 Kropatschek,KKGes. XVII 659
II Festsetzung einer Strafe (I) bestimmter Art und Höhe
  • die heimlichen ... eheversprechen ... sind verboten; und duͤrfen die ... verlobten ohne vorher einzuholende landesherrliche strafbestimmung und andre entscheidung von pfarrern weder proklamirt noch kopuliret werden
    1617 Scotti,NassauWeilburg 1431