Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafbestimmung
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, f.
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I
(einzelne) strafrechtliche Regelung, Vorschrift; Straftatbestand
- [wer] unerlaubte nebenwege sucht, soll, wenn nicht anderweitige rechtsgültige strafbestimmungen vorhanden sind, die schuldige [wege-]abgabe vierfach ... entrichten1794 PreußALR. II 15 § 129
- die strafbestimmungen uͤber verletzung der sicherheit der mitbuͤrger1802 SammlLivlLR. I 173Faksimile (ca. 109 KB)
- auf folgende erschwerende umstände ist bereits in der strafbestimmung bei verschiedenen einzelnen uibertretungen zurückgesehen: a) auf die fortsetzung einer uibertretung durch längere zeit1803 Kropatschek,KKGes. XVII 659Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Festsetzung einer Strafe (I) bestimmter Art und Höhe
- die heimlichen ... eheversprechen ... sind verboten; und duͤrfen die ... verlobten ohne vorher einzuholende landesherrliche strafbestimmung und andre entscheidung von pfarrern weder proklamirt noch kopuliret werden1617 Scotti,NassauWeilburg 1431
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