Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafbuch

Strafbuch

, n.

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I amtl. Verzeichnis zur Eintragung verhängter Strafen (I) 
bdv.: Bruchbuch
vgl. Achtbuch
  • 18 ß d. umb daz strauffbuch 
    1369 AugsbChr. I 142
  • etliche actus so aus alten acht- vnd strafbüchern gezogen seyen, bedreffend ubeltheter vnd mißthetige personen
    15. Jh. MittNürnberg 46 (1955) 48
  • daß der elteste gerichtsherr ein sonderlich bruͤche oder straffbuch halte
    1562/77 LünebNGO. 388
  • dieselben achtbücher der gerechtfertigten personen zu ersparung überflüsigs uncostens ... auf medianpapier, aber die urphed- und strafbücher, als die teglich mehr gebraucht werden, ... auf perment zu schreiben
    1579 Hampe,NürnbMalefizB. 2
  • so oft die partheyen ... straf-fällig worden, sollen unsere secretarien solche verwirkte strafen fleißig aufzeichnen, und davon wöchentlich ... das darüber ... besagende straf-buch vorweisen
    1637 GesSammlMecklSchwerin I 47
  • die secretarii beym raht, stadt-gericht und wette [sind] ... schuldig, ein ordentliches straffbuch zu halten und darin alßbald wann jemand in eine geld-buße ... vertheilet wird, solche ... zu verzeichnen
    1724 MittKönigsberg 2 (1910) 184
  • wann die regirung in einer criminal- frevel- oder civil-sache eine geld-strafe zu dictiren vor recht findet, soll diese gleich nach der ausfertigung des decrets oder rescripts von dem secretario der session in ein dazu insbesondere verfertigtes straf-buch eingetragen ... werden
    1747 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 326
  • muß man auch auf die grundlager- und salbuͤcher, ... inventurs-, poͤnfall-, straf- oder waͤndl-buͤcher denken und dieselbe ordentlich jahr fuͤr jahr in kaͤsten ohne schublaͤden ... aufrecht hineinstellen
    1774 Wagner,Civilbeamte I 16
II Klassenbuch zur Eintragung verhängter Schulstrafen 
  • soll in allen classen ein straff-buch auf dem catheder liegen, in welches ein jeder praeceptor, wenn er ein böses kind strafet, allezeit kürtzlich schreiben soll, warum wie und mit wie viel schlägen er daßelbe bestrafet
    1702 Halle/SchulO.(Vormbaum) III 114
unter Ausschluss der Schreibform(en):