Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafdiktierung

Strafdiktierung

, f.

Straffestsetzung; Verkündung einer festgesetzten Strafe
  • diejenige, welche wider die beambte bei der strafsdictierung oder anderen gerichtlichen handlungen ungebührende reden außzugiessen sich vermessen ... [werden] mit doppelter geldstraff beleget
    1690 OÖsterr./ÖW. XII 472
  • daß in einem libell der klaͤger sowol zu ersetzung seiner abgetragenen ehr als auch herschaͤfftlicher straff-dictirung schliessen moͤge
    1709 Frölichsburg,CCCKomm. II 382