Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafdiktierung
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(Strafbrüchige)
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Strafdiktierung
, f.
Straffestsetzung; Verkündung einer festgesetzten Strafe
- diejenige, welche wider die beambte bei der strafsdictierung oder anderen gerichtlichen handlungen ungebührende reden außzugiessen sich vermessen ... [werden] mit doppelter geldstraff beleget1690 OÖsterr./ÖW. XII 472
- daß in einem libell der klaͤger sowol zu ersetzung seiner abgetragenen ehr als auch herschaͤfftlicher straff-dictirung schliessen moͤge1709 Frölichsburg,CCCKomm. II 382
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