Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Straferstattung
Artikel davor:
Strafbrief
(Strafbrüchige)
Strafbuch
Strafbüchse
Strafbuße
Strafdiktierung
Strafe
strafen
sträfentlich
Strafer
Straferstattung
, f.
Zahlung einer Geldstrafe
- waͤre er [Verurteilter] aber des vermoͤgens nicht, daß er solcher straff-erstattung thun vnd erlegen koͤnte, sol er andern zum abscheu mit dem gefaͤngnuͤß ... beleget werden1651 CCMarch. V 3 Sp. 112Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin