Straffertigung, f.
Straffertigung, f.
Einziehen, Abverlangen einer Strafe (I)
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was dann ... belange deren von K. fürgegebnen, vermeinten eehfaden, dessen sie er inen, wie auch einiger straaffertigung, zugrechtens vnd gantens selbiger enden gar nit anred noch gestendig1599 KaiserstuhlStR. 139 Faksimile