Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Straffertigung

Straffertigung

, f.

Einziehen, Abverlangen einer Strafe (I) 
  • was dann ... belange deren von K. fürgegebnen, vermeinten eehfaden, dessen sie er inen, wie auch einiger straaffertigung, zugrechtens vnd gantens selbiger enden gar nit anred noch gestendig
    1599 KaiserstuhlStR. 139