Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafforderung

Strafforderung

, f.

auch Strafs- 
(Forderung einer) Strafzahlung, Strafleistung
  • sollen sich ire gnaden deß bißhero vor landgericht zue B. gemelten sandwerfens halber gefüerten rechtlichen proceß und darinnen angezogner strafforderung genzlich verzeihen
    1585 ÜberlingenStR. 594
  • wann ... arrest und repressalien verhaͤnget werden muͤssen, sollen die beambten ... beobachten, daß ... sich solche nicht hoͤher erstrecken, als etwa die verwirckte straffforderung oder sonst anders, waruͤmb die arresta und repressalien verhaͤnget werden, austraͤget
    1684 Döpler,Rechn. III 415
  • die uebertrether ze gebührender straffsforderung unserem obersten raths diener zu leiden uberlaßen
    1697 ZürichZftG. II 743