Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): straffrei
Artikel davor:
Strafer
Straferstattung
Straffahrt
Straffall
straffällig
Straffälligkeit
straffältig
Straffängnis
Straffertigung
Strafforderung
straffrei
, adj.
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straflos, unbestraft; strafbefreit
- strafffrey seyn: scampare1678 Kramer,ItalWB. II 1020
- damit keine uͤbelthat straff-frey hingehe1689 Valvasor,Krain III 1 S. 268Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- gleichwie die posten eine inviolable freyheit ... zu geniessen haben, also haben aber die postillons solche nicht zu mißbrauchen und bey ihren verbrechungen sich straff-frey zu achten, sondern es kan sie ein fuͤrst in seinem territorio ... abstraffen1705 KlugeBeamte I2 491Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- weil derselbe [Notwehrtäter] gleichwol aber durch seine gewöhnliche vollsauferey, seine eingewurzelten zänkereien und unausstehliche unart ... zu dem ganzen unwesen die gelegenheit gegeben hat, so möge er hierwegen nicht straffrey gelassen werden1783 Schindler,VerbrFreib. 35
- [es] werden jene wilddiebe, welche ... complicen angeben, straffrei belassen1789 Thomas,FuldPrR. II 178Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- [die gesetze erklaͤren] den fuͤr straffrey, der, durch unwiderstehlichen inneren drang des beduͤrfnisses der selbsterhaltung genoͤthigt, blos dieses durch eingriffe in fremdes gut zu befriedigen sucht1798 Grolman,KrimRWiss. 139Faksimile (ca. 199 KB)