Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Straffreiheit

Straffreiheit

, f.

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Straflosigkeit, Befreiung von Strafe (I) 
  • strafffreyheit: ... impunita
    1678 Kramer,ItalWB. II 1020
  • die verjaͤhrung bey verbrechen, welche, indem sie die befugniß zur anklage nach verlauf einer bestimmten zeit aufhob, zugleich eben hierdurch dem verbrecher straffreyheit zusicherte
    1798 Grolman,KrimRWiss. 489