Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafgebühr
Artikel davor:
Straffall
straffällig
Straffälligkeit
straffältig
Straffängnis
Straffertigung
Strafforderung
straffrei
Straffreiheit
Strafgebot
Strafgebühr
, f.
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I
(gebührende) Strafe (I)
- weil er [fuͤrst] nicht dafůr haͤlt, daß er den frieden ... gebrochen, indem er boͤse ... leute zur straffgebuͤhr eingezogen1668 Fugger,Ehrensp. 404Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
II
Geldstrafe, Strafzahlung
vgl.
Strafgeld
- in aufbringungfall ist die strafgebuͤhr 30 kr.1779 Wagner,Civilbeamte Suppl. 114Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn die uͤbertretung des gesetzes durch 5 jahre geheim und unbekannt geblieben, oder auch die sonst patentmaͤßige strafgebuͤhr nicht eingefordert worden, ist die strafe fuͤr verjaͤhrt zu halten1802 Kropatschek,KKGes. XVI 682Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)