Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafgedicht

Strafgedicht

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Strafgedicht

, n.

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scheltendes, tadelndes (gereimtes) Sendschreiben
  • von straffgedicht: ettwan begibt sich, das wir vnser fründ haͤffticlich vmb mißhandlung oder vmb vnrechten fürsatz in geschrifft vnderstond zestraffen
    1493 Riederer 94v