Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafgefälle
Artikel davor:
Straffälligkeit
straffältig
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Straffertigung
Strafforderung
straffrei
Straffreiheit
Strafgebot
Strafgebühr
Strafgedicht
Strafgefälle
, n.
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meist pl.
Einkunft aus Strafzahlungen; auch die einzelne Strafzahlung
Einkunft aus Strafzahlungen; auch die einzelne Strafzahlung
vgl.
Strafgeld
- [Übschr.:] von berechnung und einbringung der holtz- und mastgelder, auch der straff- und pfandgefaͤllen, und andern zustehenden waldnuͤtzungen1622 CCMarch. IV 1 Sp. 546Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- [Einnahme-Posten der kurfürstlichen Kammer-Rechnung:] strafgefälle 22 th.1644 ProtBrandenbGehR. III 528Faksimile - in Google Books
- unser hoff-advocatus ... soll nebst seiner gewoͤhnlichen besoldung den zehenden theil von denen straff-gefaͤllen geniessen1709 CCMarch. II 1 Sp. 388Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- darnach zu sehen, daß nicht einer ... fremdes [bier] bei confiscation und strafgefälle gerichtlicher application ... in die stadt einbringen [möchte]1722 Wuttke,Städteb. 128Faksimile - in Google Books
- [der fiscus begreift (a)] nicht nur die straf- und confiscationsgefaͤlle, sondern auch (b) bona domanialia und cameralia1770 Kreittmayr,StaatsR. 26Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die bruͤche und strafgefaͤlle fallen in die akademische kasse1788 Gadebusch,Staatskunde II 258Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [es] können weder die gerichtsbarkeit selbst, noch die davon abhangenden gerichtsgebühren und strafgefälle verpachtet werden1794 PreußALR. I 21 § 411
- [landesherrliche strafgewalt:] die strafgefälle gebühren der staatskasse1804 Gönner,StaatsR. 574Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die magistraͤte [haben] dahin zu sehen ..., daß die straf-gefaͤlle von denenjenigen, so dieser feuer-ordnung zuwider gelebet, lediglich zur anschaffung und reparatur der uͤbrigen feuer-instrumente angewendet werden1808 v.Berg,PolR. VI 2 S. 653Faksimile - in Google Books