Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafgefängnis
Artikel davor:
straffältig
Straffängnis
Straffertigung
Strafforderung
straffrei
Straffreiheit
Strafgebot
Strafgebühr
Strafgedicht
Strafgefälle
Strafgefängnis
, n.
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zur Strafhaft bestimmtes Gefängnis (II); auch die Gefangenschaft darin
bdv.:
Strafanstalt (II),
Straffängnis
- Baldus ... beschreibet das gefaͤngnis ziemlich hart, ... welches aber eher vom straff-gefaͤngnis, als einer custodie auszulegen1693 Döpler,Theatr. I 625Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- die zeit dieser härteren zwangs-gefängniß [soll] von der sechs-wöchentlichen straff-gefängniß keinesweges abgezogen werden1715 Faber,Staatskanzlei 29 S. 813
- so lassen dni. prætores ... die heimfuͤhrung in die straf-gefaͤgnisse und den staupenschlag ... verfuͤgen1768 HambGSamml. V 322Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der zweck der strafgefaͤngnisse besteht in der zufuͤgung sinnlicher uebelStaats-Archiv 11 (1804) 211