Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafgefängnis

Strafgefängnis

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
zur Strafhaft bestimmtes Gefängnis (II); auch die Gefangenschaft darin
  • Baldus ... beschreibet das gefaͤngnis ziemlich hart, ... welches aber eher vom straff-gefaͤngnis, als einer custodie auszulegen
    1693 Döpler,Theatr. I 625
  • die zeit dieser härteren zwangs-gefängniß [soll] von der sechs-wöchentlichen straff-gefängniß keinesweges abgezogen werden
    1715 Faber,Staatskanzlei 29 S. 813
  • so lassen dni. prætores ... die heimfuͤhrung in die straf-gefaͤgnisse und den staupenschlag ... verfuͤgen
    1768 HambGSamml. V 322
  • der zweck der strafgefaͤngnisse besteht in der zufuͤgung sinnlicher uebel
    Staats-Archiv 11 (1804) 211