Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafgeleit
Artikel davor:
Straffertigung
Strafforderung
straffrei
Straffreiheit
Strafgebot
Strafgebühr
Strafgedicht
Strafgefälle
Strafgefängnis
Strafgeld
Strafgeleit
, n.
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(Recht auf) Zwangsgeld für Geleit, Strafzahlung wegen Umgehung eines (abgabenpflichtigen) Geleitschutzes?
- [erbteylung:] das strafgleyt sal bey dem burgut bleiben. das sullen dy andern zwene helfen schutzen und schirmen ... als oft sulchs not thun wirt1489 ElbogenChr. 10
- strafgelait hab es seinen ordenlichen weg1547/48 RTA.JR. XVIII 2341