Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafgerechtigkeit
Artikel davor:
Strafforderung
straffrei
Straffreiheit
Strafgebot
Strafgebühr
Strafgedicht
Strafgefälle
Strafgefängnis
Strafgeld
Strafgeleit
Strafgerechtigkeit
, f.
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(Privileg zur Ausübung der) Strafjustiz, Strafvollstreckung; Ausübung der Strafgewalt
- bleibt demnach dem landsherrn die straff-gerechtigkeit allein uͤber die staͤnde deß lands vnnd seine unmittelbahre vnterthanenSeckendorff,Fürstenstaat (1656) 230
- die kriege der christen wider die christen, wann dieselbige aus rechtmaͤssigen ursachen vorgenommen werden, seynd nicht verbotten, sondern werden zu der straff-gerechtigkeit gezogen1710 StaatsKlugheit 448Faksimile - in Google Books
- daß die vermeinte irrungsmaͤßige straf-gerechtigkeit vor einen verbottenen innungs-mißbrauch und corruptel zu halten ist1759 Cramer,Neb. XV 80
- alle policey-behoͤrden ... sind verpflichtet ... vergehen moͤglichst zuvor zu kommen ... und nach begangener that die ausuͤbung der strafgerechtigkeit zu unterstuͤtzen1813 RepStaatsVerwBaiern VI 152Faksimile - in Google Books