Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafgerechtigkeit

Strafgerechtigkeit

, f.

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(Privileg zur Ausübung der) Strafjustiz, Strafvollstreckung; Ausübung der Strafgewalt 
  • bleibt demnach dem landsherrn die straff-gerechtigkeit allein uͤber die staͤnde deß lands vnnd seine unmittelbahre vnterthanen
    Seckendorff,Fürstenstaat (1656) 230
  • die kriege der christen wider die christen, wann dieselbige aus rechtmaͤssigen ursachen vorgenommen werden, seynd nicht verbotten, sondern werden zu der straff-gerechtigkeit gezogen
    1710 StaatsKlugheit 448
  • daß die vermeinte irrungsmaͤßige straf-gerechtigkeit vor einen verbottenen innungs-mißbrauch und corruptel zu halten ist
    1759 Cramer,Neb. XV 80
  • alle policey-behoͤrden ... sind verpflichtet ... vergehen moͤglichst zuvor zu kommen ... und nach begangener that die ausuͤbung der strafgerechtigkeit zu unterstuͤtzen
    1813 RepStaatsVerwBaiern VI 152
unter Ausschluss der Schreibform(en):