Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafgericht

Strafgericht

, n.

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I Gericht zur Aburteilung von Straftätern; auch als Bußgericht; auch die Gerichtsbarkeit, der Gerichtsbezirk
  • von dem straf- oder fuͤnfergericht: es sollen alle sachen ... die aines raths gepot, verpot, gesetz vnd ordnung ... antreffen, vor dem burgermaister vnd andern des raths, die ... die fvnf genennet werden, ... auß getragen werden
    NürnbRef. 1564 I 5
  • daß fürterhin alleß satzgelt in den straffgrichten abgestellt sin [soll]
    1626 SGallenRheintalRQ. 823
  • das straff- und fünffer-gericht, an welchem jnjurien, schlägereien und andere dergleichen sachen mündlich angebracht, erörtert und abgestraft werden
    1672 Nürnberg/JbMittelfrk. 28 (1860) 27
  • also hat man vor alters noͤthig erachtet, gewisse straff-gerichte zu ordnen, um dardurch den muhtwillen des bauer-volcks einzuschraͤncken
    1715 Hohberg,GCA.5 III 1 S. 20
  • man saget auch: so weit ein strafgericht gehet, soweit gehet auch der forst
    1757 Estor,RGel. I 1006
  • vielfaͤltige excesse der landleute haben ... veranlasset, gewisse strafgerichte zu ordnen, die an einigen orten landgerichte, an andern aber ruͤgegerichte genennet werden
    1780 Gabcke,DorfBauernR. 315
  • die einrichtung ordentlicher strafgerichte, durch welche den verbrechern nicht allein die aussicht, sich der strafenden gerechtigkeit zu entziehen, erschweret, sondern auch dem betretenen verbrecher durch angemessene leibesstrafen die moͤglichkeit, strafbare ... handlungen ferner zu begehen, benommen wird
    1797 Kropatschek,KKGes. X 164
  • die sicherheitspolizei auf dem felde und im dorfe hingegen steht ... mit dem ruͤge- und strafgerichte unserm landgerichte zu
    1808 Bayern/Pölitz,Verf. I 1 S. 117
  • [es] hat die politische behoͤrde fuͤr die erhaltung der oͤffentlichen ruhe, so wie das strafgericht fuͤr die bestrafung oͤffentlicher gewaltthaͤtigkeiten, zu sorgen
    1811 ÖstABGB. § 344
  • eine civilklage, welche aus einem vom strafgerichte noch nicht entschiedenen verbrechen oder vergehen angestellt wird, soll als eine denunziation angesehen ... werden
    1815 Gönner,EntwGesB. I 5
II in Graubünden: Sondergericht zur Aburteilung politischer Gegner
  • das verordnete strafgericht von gemeinem gottshuß pundt, derzeit zu Chur by einanderen versampt
    1617 EidgAbsch. V 1, 1 S. 1301
  • söllend alle diejehnigen, so wider vnßer gmein vatterlandt ... gefrefflet hettend, von dem ordenlichen vnnßers pundts abgesetzten strafgricht (jedoch mit ordenlicher procedur) irem verdienen nach abgestrafft werden
    1617 EidgAbsch. V 1, 1 S. 1303
III wie Strafurteil, Strafe (I) 
  • das ander goͤttlich strafgericht oder peen ist offenbar gemain vnd ewig uͤber die, so in jrm uͤbel biß nach dem tod verharren
    Layensp. 1511 Bl. 221v
  • die verhaͤngte schwere straff-gerichte ... wieder abwenden
    1714 Faber,Staatskanzlei 22 S. 370
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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