Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafgesetz
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Strafgebot
Strafgebühr
Strafgedicht
Strafgefälle
Strafgefängnis
Strafgeld
Strafgeleit
Strafgerechtigkeit
Strafgericht
Strafgeschworene
Strafgesetz
, n.
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I
gesetzlich fixierte Strafbestimmung; durch einen Normgeber fixierte, rechtlich bindende Regel über die tatbestandlichen Voraussetzungen (und die Rechtsfolgen) einer Straftat
- das die gesetz aines jeden volcks vnd stat seel vnd erhaltung seyen, ... das auch die, so darwider zuhandeln vndersteen, durch die strafgesetz abgehalten werdenNürnbRef. 1564 Vorr. 5r
- hat die nothdurft erfordert, solchen auf das freye feld gesetzten baͤumen ... durch einen straf-gesetz sicherheit zu schaffen1730 Ludewig,Anzeigen I 129Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [es] sind die alten kanonischen strafgeseze gegen den geldzins, weil sie aus einer misverstandenen stelle des mosaischen rechts herruͤhren, abgeschaft1785 Fischer,KamPolR. III 386Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in hurerey- und ehebruchsfaͤllen hingegen, soll es bey des obern ehegerichts urtheil, in so fern selbiges auf die bestimmten strafgesetze gegruͤndet ist, sein verbleiben haben1787 BernStR. VI 2 S. 818Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- daß auf alle jene uͤbertrettungen ein wachsames auge gehalten werde, welche nicht unter die weltliche strafgeseze fallen, ... damit durch kirchenzucht ihren ausbruͤchen einhalt gethan1797 BadKirchInstr. 9
- dass der kaiser ... strafgesetze nur mit dem consens der reichsstände geben könne, bedarf keines nähern beweises1804 Gönner,StaatsR. 572Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das justizamt [scheint] das strafgesetz mißverstanden zu haben ..., wenn dasselbe jeden der naͤchtlichen gaͤste mit 6 rthlr. bestraft hat, indem nach diesem gesetze allein der wirth, welcher uͤber die erlaubnisßzeit gaͤste duldete, mit 6 rthlr. zu bestrafen ... ist1807 GesAnhBernb. III 186Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das criminalrecht ... ist die wissenschaft der rechte des staats, welche durch strafgesetze gegen unterthanen, als uebertreter derselben, begründet sind1808 Feuerbach,PeinlR.4 1Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die gegen die gauner und vaganten getroffenen maaßregeln und erlassenen strafgesetze werden wenigstens alle jahr einmal in jeder gemeinde auf dem rathhause und in den kirchen verkuͤndet1812 Pfister,Räuberb. II 74
II
(amtl.) Regelwerk, in dem einzelne Straftaten, deren Voraussetzungen und die jeweiligen Strafen (I) benannt sind; strafrechtliche Kodifikation
bdv.:
Strafordnung (I)
- straffgesetz Mosis1613 Praetorius,Zauberei 273Faksimile (ca. 417 KB)
- eine absichtliche verletzung der öffentlichen oder privatsicherheit kann durch die unwissenheit der gesetze nicht entschuldigt werden. sonst trift die strenge der gesetze nur den, welcher das strafgesetz zu wissen schuldig, und im stande gewesen ist1794 PreußALR. II 20 § 11
- diejenigen gesetze ..., welche entweder die natur der verbrechen und deren strafen oder auch nur die verfahrens-art bestimmen, nennet man ... peinliche oder straf-gesetze1794 Quistorp,GrundsPeinlR.5 I 2
- [Übschr.:] von der richterlichen auslegung des strafgesetzes1798 Grolman,KrimRWiss. 63Faksimile (ca. 203 KB)
- zeigt sich aus der verhandlung des streites uͤber die guͤltigkeit der ehe, daß einem theile ... das ehehinderniß vorher bekannt war, und daß sie es vorsetzlich verschwiegen haben, so sind die schuldigen mit der in dem strafgesetze uͤber schwere polizey-uebertretungen bestimmten strafe zu belegen1811 ÖstABGB. § 102Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte