Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafgewalt
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Strafgebühr
Strafgedicht
Strafgefälle
Strafgefängnis
Strafgeld
Strafgeleit
Strafgerechtigkeit
Strafgericht
Strafgeschworene
Strafgesetz
Strafgewalt
, f., m.
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Recht und Macht zu strafen (I); auch die hierzu berechtigte Institution
bdv.:
Strafung (V)
- so ist doch solcher straff-gewalt in folgenden zeiten denen ehe-maͤnneren nicht mehr auf solche weiß zugelassen1727 Leu,EidgR. I 357Faksimile - in Google Books
- mithin erstrecket sich die straff-gewalt einer obrigkeit keinesweges auf die innerliche boßheit der gedanckenHeineccius,AkadRed. 776
- in kommunsachen eine strafgewalt auszuuͤben1785 Fischer,KamPolR. I 691Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- verhaͤltniß der richterlichen strafgewalt zu dem landesherrlichen begnadigungsrechtKurBadRegBl. 2 (1804) 165
- die furcht vor dem strafschwerte schwindet tief herab, wenn sie die strafgewalt in ihrer schwachheit erblicken1812 Pfister,Räuberb. II 11