Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafhandlung

Strafhandlung

, f.

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I Verhängen, Auferlegen einer Strafe (I) 
  • nachdem ... kain richter im grunt und poden nichts zu handlen oder wandlen haben solle, behalt ich mir demnach alle straffhandlung und wandlung ... hiemit austrucklichen bevor
    1556 OÖsterr./ÖW. XIII 438
  • alle st[r]afhandlungen, welche der gemeinde rath vornimt, muͤsen im strafbuch ... eingetragen werden
    1808? RepStaatsVerwBaiern VI 140
II Durchführung, Ausführung einer Bestrafung
  • wird bestimmt, daß die strafhandlung mit denjenigen individuen, welche die zahlung der geldbusse fuͤr sich, ihre kinder oder pflegekinder der schutzpocken-impfung vorziehen, unmittelbar nach dem schlusse der jaͤhrlichen allgemeinen impfung ... vorzunehmen ist
    Kgl.-Bair. Regierungsbl. 1810 Sp. 263
unter Ausschluss der Schreibform(en):