Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafhaus
Artikel davor:
Strafgeleit
Strafgerechtigkeit
Strafgericht
Strafgeschworene
Strafgesetz
Strafgewalt
Strafgulden
strafhaftig
Strafhandel
Strafhandlung
Strafhaus
, n.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Zuchthaus, Besserungsanstalt
- E. ... hefft lathenn eschen sodaene tilber guedt, als L. ... uth den straffhuse gescheiden hefft, weder daerin tho brengenn1584 DrentheGoorspr. IV 25
- im strafhause hingegen ist es nicht vorzuͤglich um die beschaͤftigung, sondern um die, zum warnenden beyspiele fuͤr andere, dienende zuͤchtigung der darin befindlichen zu thunJ.F.v. Kuefstein, Ueber den Nutzen der Arbeits-Anstalten (Wien 1802) 37
- der betrieb jeder fabrikation und jedes gewerbes durch verwendung der straͤflinge ist unverwehrt, in so ferne die ... hervorgehenden erzeugnisse ... fuͤr die strafhaͤuser selbst benuͤtzt ... werden1812 RepStaatsVerwBaiern VI 241Faksimile - in Google Books